Stromkennzeichnung mit Herkunftsnachweisen / Umweltbundesamt

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1677245786

URN

urn:nbn:de:gbv:3:2-111959

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Erschienen

Dessau-Roßlau : Umweltbundesamt, 2019

Umfang

1 Online-Ressource (2 ungezählte Seiten, 0,29 MB) : Illustrationen, Diagramme

Ausgabevermerk

Stand: Januar 2019

Sprache

ger

Anmerkungen

Inhaltliche Zusammenfassung

Stromlieferanten sind gesetzlich verpflichtet, die Zusammensetzung des Stroms, den sie für die Belieferung der Endkunden verwendet haben, auszuweisen. Dabei wird die Menge nach den einzelnen Energieträgern aufgeschlüsselt. Diese Ausweisung des Energieträgermixes sowie der Umweltwirkungen der Stromproduktion nennt man Stromkennzeichnung. Wie die Stromkennzeichnung erstellt wird, was das mit dem Herkunftsnachweisregister im Umweltbundesamt zu tun hat und einiges mehr, erläutert dieses Faltblatt.

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