Ist der Kostendeckungsgrundsatz in Art. 9 WRRL allein umweltzielbezogen? / Erik Gawel und Herwig Unnerstall. Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - UFZ, Department of Economics

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783682492

URN

urn:nbn:de:gbv:3:2-79136

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Erschienen

Leipzig : Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - UFZ, 2014

Umfang

Online-Ressource (PDF-Datei: 10 S., 0,09 MB)

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Sprache

ger

Anmerkungen

Inhaltliche Zusammenfassung

Art. 9 der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) statuiert den von den Mitgliedstaaten zu berücksichtigenden Grundsatz der Kostendeckung für Wasserdienstleistungen. Angesichts der allgemein als schwierig eingeschätzten Auslegung des genauen materiellen Gehalts der verschiedenen Verpflichtungen aus Art. 9 gewinnt zunehmend die Vorstellung Raum, Art. 9 sei letztlich allein auf die Erfüllung der Umweltziele in Art. 4 bezogen, woraus sich wichtige Auslegungshinweise gewinnen ließen. Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit eine solche teleologische Auslegung von Art. 9 vertretbar erscheint und welche Implikationen sich insoweit für das Auslegungsergebnis ergeben.

Schriftenreihe

UFZ-Diskussionspapiere ; 11/2014 ppn:635135833

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