Berechnung von Kosten für Maßnahmen zum Schutz von gefährdeten Maculinea-Arten / Holger Bergmann. Department Ökonomie, Soziologie und Recht

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Berechnung von Kosten für Maßnahmen zum Schutz von gefährdeten Maculinea-Arten

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816120994

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urn:nbn:de:gbv:3:2-77586

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Leipzig / Halle : UFZ-Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH, 2004

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1 Online-Ressource (PDF-Datei: 61 S., 0,92 MB) : Ill., graph. Darst.

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ger

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Parallel als Druckausg. erschienen

Abstract

Ziel dieses Beitrags ist die Kostenberechnung für Maßnahmen zum Schutz von gefährdeten Maculinea- Arten.Die Ergebnisse dieser agrarökonomischen Berechnungen fließen in die Bestimmung effizienter Kompensationszahlungen zum Schutz von Maculinea-Arten ein, die wiederum auf den Vorarbeiten von JOHST ET AL. 2002 beruhen. Die Kosten werden auf der Basis der Deckungsbeitragsrechnung ermittelt. In Kombination mit Schätzungen über voraussichtliche Ertragseinbußen können die damit verbundenen Kosten verschiedener Maßnahmen ermittelt und verglichen werden. Neben der Darstellung welche Ertragseinbußen auftreten, wird in diesem Beitrag zusätzlich untersucht wie die Produkte der Extensivierung einer ökonomisch effizienten Verwendung zugeführt werden kann. Auf der Grundlage dieser Ausführungen wird im Einzelnen berechnet, welche Zahlungen notwendig sind, um Landwirte in einer bestimmten Region dazu zu veranlassen, an einem ein- bis dreijährigem Programm teilzunehmen, in dem sie sich verpflichten im ersten Jahr auf einem ca. 1 ha großen Stück Land an einem bestimmten Termin zu mähen (und sonst nicht) und im zweiten Jahr sowie im zweiten und dritten Jahr auf dem entsprechenden Land überhaupt keine Mahd (Alternative 1) oder eine ortsübliche Nutzung (Alternative 2) durchzuführen. Es werden Zahlungen für unterschiedliche Mahdtermine berechnet ab dem 1. Juni bis Ende August (also 1. Juniwoche, 2. Juniwoche, 3. Juniwoche, etc. bis 4. Augustwoche)). Zusätzlich wird berechnet, welche Zahlungen notwendig sind, wenn im zweiten Jahr eine Mahd zum identischen Termin wie im ersten Jahr durchgeführt werden soll. Die Kostenberechnungen werden für die Westerwaldregion (Rheinland-Pfalz) auf Schlagebene mit Hilfe der Deckungsbeitragsrechnung durchgeführt.

Series

UFZ-Diskussionspapiere ; 2/2004 ppn:635135760

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