Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik aus Sicht des Umweltschutzes III : Abschlussbericht / von Sarah Baum, Johannes Wegmann, Maximilian Zinnbauer (Thünen-Institut für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen, Braunschweig), Bastian Steinhoff-Knopp (Thünen-Institut, Stabsstelle Klima, Boden, Biodiversität, Braunschweig), Jörn Strassemeyer (Julius Kühn-Institut, Institut für Strategien und Folgenabschätzung, Kleinmachnow) ; im Auftrag des Umweltbundesamtes ; Redaktion: Fachgebiet II 2.2 Landwirtschaft - Lea Köder

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1968531513

URN

urn:nbn:de:gbv:3:2-123456789-1180968

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Erschienen

Dessau-Roßlau : Umweltbundesamt, 2025

Umfang

1 Online-Ressource (272 Seiten, 16,46 MB) : Illustrationen, Diagramme

Ausgabevermerk

2. Auflage, aktualisierte Fassung

Sprache

ger

Anmerkungen

Abschlussdatum: Dezember 2025
Gegenüber der ersten Veröffentlichung vom November 2025 (mit dem Abschlussdatum Dezember 2024) wurde der Anteil des von den zur Anbaudiversifizierung verpflichteten Betrieben bewirtschafteten Ackerlandes präziser angegeben ("rund 92 %" anstatt "über 90 %"). Der Anteil des Ackerlandes, den die zur Anbaudiversifizierung verpflichteten Betriebe bewirtschafteten, bezieht sich nun auf das gesamte Ackerland und nicht mehr auf das Ackerland der pflichtigen Betriebe (der Anteil wurde korrigiert; in der ersten Fassung war fälschlicherweise als Bezug das gesamte Ackerland genannt). Diese Korrektur betrifft die Zusammenfassung (deutsch, englisch) sowie Kapitel 3.4.1 und Kapitel 3.4.4.
Quellenverzeichnis: Seite 261-268
Sprache der Zusammenfassung: Deutsch, Englisch

Inhaltliche Zusammenfassung

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2013 verfolgte das Ziel, die negativen Umweltwirkungen der Landwirtschaft zu reduzieren. Um die gesamten GAP-Direktzahlungen zu erhalten, mussten landwirtschaftliche Betriebe von 2015 bis 2022 das sog. "Greening" erfüllen. Mit Hilfe von InVeKoS-Daten der Bundesländer Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie deutschlandweiten ASE-Daten wurden Landnutzungsänderungen und daraus resultierende Umweltwirkungen in Bezug auf das Wassererosionspotenzial, die Humusbilanzen, Stickstoffeinträge, die Nutzung organischer Böden sowie Pflanzenschutzmittelanwendungen analysiert. Weiter wurde untersucht, wie sich die GLÖZ 8-Regelung der Förderperiode ab 2023 und deren Abschwächungen auf die Entwicklung der Ackerbrachen ausgewirkt hätten, wenn die Regelungen bereits 2021 in Kraft gewesen wären. Zu den Hauptergebnissen gehört, dass der Bracheanteil durch die Einführung von ÖVF und durch AUKM gesteigert werden konnte, aber nicht die hohen Anteile wie zur Jahrtausendwende erreichte. In Intensivregionen nahmen die Brachen nicht zu. Die Greeningregelung zur Anbaudiversifizierung betraf zwar 92 % des Ackerlands. Da bereits vor der Einführung auf 81 % des Ackerlands die Vorgaben erfüllt gewesen wären, war der Effekt auf die Umwelt sehr gering. Beim Dauergrünland wurde der Negativtrend gestoppt. Allerdings wurde auch das Ordnungsrecht in den Ländern verschärft, sodass dies nicht allein dem Greening zuzuschreiben ist. Die obligatorische Bereitstellung von 4 % unproduktiver Fläche (GLÖZ 8) hätte die heutige Brachefläche in etwa verdoppeln können- auf 5,7 % am Ackerland. Die Abschwächungen der Regelung und vor allem die Abschaffung ab 2025 verhindern dies jedoch und es bleibt abzuwarten, wie sich die Brachen nun entwickeln. Für die Fortführung der GAP sollten die Prämienzahlungen stärker an die Bereitstellung von Umweltleistungen geknüpft sein und ambitionierte GLÖZ-Standards nicht abgeschwächt werden.
The 2013 reform of the Common Agricultural Policy (CAP) aimed to reduce the negative environmental impacts of agriculture. To receive full CAP direct payments, agricultural holdings were required to comply with the so-called "greening" measures from 2015 to 2022. Using IACS data of the federal states of Brandenburg, Hesse, Lower Saxony, North Rhine-Westphalia, and Rhineland-Palatinate, as well as nationwide ASE-data, land-use changes and their environmental effects were analyzed with respect to water erosion potential, humus balances, nitrogen inputs, the use of organic soils, and pesticide applications. Additionally, the study examined how the GAEC 8 regulation of the funding period starting in 2023, and their relaxations, would have influenced the development of fallow land if these rules had already been in place in 2021. Key findings include that the share of fallow land increased through the introduction of EFA and AECM but did not reach the high levels observed at the turn of the millennium. In intensive farming regions, fallow land did not increase. The greening regulation on crop diversification covered 92 % of arable land; however, its environmental impact was minimal, as 81 % of the arable land would have already met the diversification requirements before the regulation was introduced. In the case of permanent grassland, the negative trend was halted. However, this cannot be attributed solely to greening measures, as regulatory frameworks were also tightened in the federal states. The mandatory provision of 4 % of non-productive land (GAEC 8) could have approximately doubled the current area of fallow land to 5.7 % of arable land. However, the relaxation of these rules and their abolition starting in 2025 will prevent this, leaving the future development of fallow land uncertain. For the continuation of the CAP, premium payments should be more closely tied to the provision of environmental services, and ambitious GAEC standards should not be weakened.

Schriftenreihe

Texte. Umweltbundesamt ; 2025, 142 ppn:505871920
Ressortforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

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