Gutachten zur Auslegung von mit der Phosphorrückgewinnung in der Klärschlammverordnung in Verbindung stehenden gebührenrechtlichen Festlegungen / von RA u. FA VerwR Turgut Pencereci, RA u. FA VergR Torben Schustereit, RA u. FA VerwR Willem Bahlke (Rechtsanwälte GKMP Pencereci Partnerschaftsgesellschaft mbB), Prof. Dr.-Ing. Peter Hartwig, Dr. Nina Gerlach, Dr. Niklas Trautmann (aqua & waste International GmbH) ; im Auftrag des Umweltbundesamtes ; Redaktion: Fachgebiet III 2.6 - Unit III 2.6 Abwassertechnikforschung, Abwasserentsorgung - Wastewater Technology Research, Wastewater Disposal - Andrea Roskosch
Anzeigen / Download1.13 MB
Discovery
1946215058
URN
urn:nbn:de:gbv:3:2-123456789-1170377
DOI
ISBN
ISSN
Beiträger
Körperschaft
Erschienen
Dessau-Roßlau : Umweltbundesamt, 2025
Umfang
1 Online-Ressource (103 Seiten, 1,13 MB) : Illustrationen
Ausgabevermerk
Sprache
ger
Anmerkungen
Abschlussdatum: August 2025
Quellenverzeichnis: Seite 99-103
Sprache der Zusammenfassung: Deutsch, Englisch
Inhaltliche Zusammenfassung
Im Jahr 2017 wurde die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) neu gefasst. Dabei wurde festgeschrieben, dass ab 2029 die Rückgewinnung von Phosphor (P) aus Klärschlamm für alle Kläranlagen verpflichtend ist. Als ein Hemmnis für die fristgerechte Umsetzung von Maßnahmen zur P-Rückgewinnung wurde die Umlagefähigkeit von Kosten auf die Abwassergebühren identifiziert. Primäres Ziel des vorliegenden Sachverständigengutachtens war es daher zu prüfen, in wie weit und zu welchem Zeitpunkt die Anforderungen aus der AbfKlärV gebührenrechtlich ansatzfähig sind. Das Gutachten beantwortet Fragen zur Gebührenfähigeit von Maßnahmen zur P-Rückgewinnung, insbesondere auch von solchen, die vor 2029 anfallen.
Schriftenreihe
Texte. Umweltbundesamt ; 2025, 120 ppn:505871920