Gutachten zur Auslegung von mit der Phosphorrückgewinnung in der Klärschlammverordnung in Verbindung stehenden gebührenrechtlichen Festlegungen / von RA u. FA VerwR Turgut Pencereci, RA u. FA VergR Torben Schustereit, RA u. FA VerwR Willem Bahlke (Rechtsanwälte GKMP Pencereci Partnerschaftsgesellschaft mbB), Prof. Dr.-Ing. Peter Hartwig, Dr. Nina Gerlach, Dr. Niklas Trautmann (aqua & waste International GmbH) ; im Auftrag des Umweltbundesamtes ; Redaktion: Fachgebiet III 2.6 - Unit III 2.6 Abwassertechnikforschung, Abwasserentsorgung - Wastewater Technology Research, Wastewater Disposal - Andrea Roskosch

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1946215058

URN

urn:nbn:de:gbv:3:2-123456789-1170377

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Erschienen

Dessau-Roßlau : Umweltbundesamt, 2025

Umfang

1 Online-Ressource (103 Seiten, 1,13 MB) : Illustrationen

Ausgabevermerk

Sprache

ger

Anmerkungen

Abschlussdatum: August 2025
Quellenverzeichnis: Seite 99-103
Sprache der Zusammenfassung: Deutsch, Englisch

Inhaltliche Zusammenfassung

Im Jahr 2017 wurde die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) neu gefasst. Dabei wurde festgeschrieben, dass ab 2029 die Rückgewinnung von Phosphor (P) aus Klärschlamm für alle Kläranlagen verpflichtend ist. Als ein Hemmnis für die fristgerechte Umsetzung von Maßnahmen zur P-Rückgewinnung wurde die Umlagefähigkeit von Kosten auf die Abwassergebühren identifiziert. Primäres Ziel des vorliegenden Sachverständigengutachtens war es daher zu prüfen, in wie weit und zu welchem Zeitpunkt die Anforderungen aus der AbfKlärV gebührenrechtlich ansatzfähig sind. Das Gutachten beantwortet Fragen zur Gebührenfähigeit von Maßnahmen zur P-Rückgewinnung, insbesondere auch von solchen, die vor 2029 anfallen.

Schriftenreihe

Texte. Umweltbundesamt ; 2025, 120 ppn:505871920

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