Urease- und Nitrifikationsinhibitoren für Klima- und Umweltschutz: Chance oder Risiko? / von Anne Biewald, Urs Dippon-Deißler, Sondra Klitzke, Lisa Noll (Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau), Andreas Pacholski (Thünen-Institut, Braunschweig) ; unter Mitarbeit von Gesa Amelung, Franziska Kaßner, Ivo Schliebner, Frauke Stock (Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau) ; Redaktion: Fachgebiet I 1.4 Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Umweltfragen, sozial-ökologischer Strukturwandel, nachhaltiger Konsum - Anne Biewald

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1942027176

URN

urn:nbn:de:gbv:3:2-123456789-1166369

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Erschienen

Dessau-Roßlau : Umweltbundesamt, 2025

Umfang

1 Online-Ressource (64 Seiten, 1,77 MB) : Illustration

Ausgabevermerk

Sprache

ger

Anmerkungen

Abschlussdatum: Februar 2025
Literaturverzeichnis: Seite 51-61

Inhaltliche Zusammenfassung

Urease und Nitrifikationsinhibitoren werden inzwischen immer häufiger in der Landwirtschaft eingesetzt, um die Entstehung von Ammoniak- und Lachgasemissionen sowie die Auswaschung von Nitrat bei der Ausbringung von Düngern zu reduzieren. Ihre Anwendung wird voraussichtlich nach dem Jahr 2030 noch stärker an Bedeutung gewinnen, wenn auch der Landwirtschaftssektor einen signifikanten Beitrag zu den ambitionierten europäischen und nationalen Klimazielen leisten muss. Unsere theoretischen Berechnungen zu einem umfassenden Einsatz in der EU zeigen, dass die Inhibitoren landwirtschaftliche Ammoniakemissionen um bis zu neun Prozent und Treibhausgasemissionen um bis zu fünf Prozent reduzieren könnten. Allerdings sind die möglichen Risiken einer großflächigen Ausbringung der Inhibitoren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bislang unzureichend untersucht und verstanden. Auch die spezifische Wirksamkeit unterschiedlicher Urease- und Nitrifikationsinhibitoren, zum Beispiel auf verschiedenen Standorten oder über längere Zeiträume, ist noch nicht ausreichend geklärt. Zudem ist die Datenlage zum Verbleib der Stoffe in der Umwelt lückenhaft und teilweise widersprüchlich. Diesen Unsicherheiten wird in den gesetzlichen Regelungen auf EU- und nationaler Ebene bislang nur teilweise Rechnung getragen. Dies zeigt sich zum Beispiel daran, dass fünf der elf auf dem deutschen Markt erhältlichen Inhibitorenwirkstoffe auf Grund ihres grundsätzlichen Toxizitätsprofils sehr wahrscheinlich nicht genehmigungsfähig wären, wenn sie mit den Anforderungen der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung geprüft würden. Das weist auf eine Regelungslücke hin, denn die Art der Ausbringung in die offene Umwelt, die angewandten Mengen sowie teilweise das Wirkungsziel sind bei Inhibitoren und Pflanzenschutzmitteln identisch. Darüber hinaus können die Wirkstoffe über zwei unterschiedliche und teilweise sehr intransparente gesetzliche Regelungen in Verkehr gebracht werden. Ein Verständnis der Öffentlichkeit bezüglich des Risikos des Einsatzes der Inhibitoren wird dadurch erschwert. Ein großflächiger Einsatz von Inhibitoren kann deshalb vom Umweltbundesamt (UBA) nur empfohlen werden, wenn eine einheitliche europäische Regelung zur Genehmigung sicherstellt, dass der dauerhafte Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erfüllt ist und damit das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerte Vorsorgeprinzip erfüllt ist. Eine naheliegende Lösung dafür wäre die Schaffung einer EU-Verordnung mit einem Genehmigungs- und Zulassungsverfahren ähnlich dem der EU-Pflanzenschutzverordnung oder die Integration der Inhibitoren in die EU-Pflanzenschutzverordnung.

Schriftenreihe

Texte. Umweltbundesamt ; 2025, 76 ppn:505871920

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