BattG-Melderegister : Antworten auf häufig gestellte Fragen / Umweltbundesamt, Fachgebiet III 1.2 Rechtsangelegenheiten, Vollzug VerpackG, ElektroG und BattG
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167049313X
URN
urn:nbn:de:gbv:3:2-110149
DOI
ISBN
ISSN
Autorin / Autor
Beiträger
Körperschaft
Erschienen
Dessau-Roßlau : Umweltbundesamt, Fachgebiet III 1.2 Rechtsangelegenheiten, Vollzug VerpackG, ElektroG und BattG, [August 2019]
Umfang
1 Online-Ressource (5 Seiten, 0,32 MB)
Ausgabevermerk
Stand: Juni 2019, 2. Auflage
Sprache
ger
Anmerkungen
Inhaltliche Zusammenfassung
Nach dem Batteriegesetz (BattG) sind alle Hersteller von Batterien unter anderem verpflichtet, ihre Marktteilnahme, Änderungen und gegebenenfalls auch den Marktaustritt gegenüber dem Umweltbundesamt (UBA) elektronisch anzuzeigen. Um dieser Pflicht nachkommen zu können, stellt das UBA seit dem Jahr 2009 das BattG-Melderegister zur Verfügung. Im Dokument „Häufig gestellte Fragen“ werden gezielt die wesentlichsten Fragestellungen, die sich insbesondere im Rahmen der Herstellerpflichten gemäß § 4 des Batteriegesetzes ergeben können, betrachtet. Neben prägnanten Antworten auf vielfältige Fragestellungen werden auch geeignete Lösungswege aufgezeigt.
Schriftenreihe
Hintergrund ; Juni 2019 ppn:1006410058