Hexabromcyclododecan (HBCD) : Antworten auf häufg gestellte Fragen / Herausgeber: Umweltbundesamt, Fachgebiet IV 1.1 - Internationales Chemikalienmanagement ; Autoren: Dr. Johanna Wurbs, III 1.4; Inga Beer, IV 1.1; Til Bolland, III 1.4; Dr. Malgorzata Debiak, II 1.2; Folke Dettling, III 1.4; Dr. Juliane Koch-Jugl, IV 1.1; Lars Tietjen, IV 2.3; Mareike Walther, III 1.5; Dr. Joachim Wuttke, III 1.5; Dr. Hans-Christian Stolzenberg, IV 1.1; Caren Rauert, IV 1.1; Petra Apel, II 1.2
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Discovery
1733744630
URN
urn:nbn:de:gbv:3:2-126340
DOI
ISBN
ISSN
Beiträger
Körperschaft
Erschienen
Dessau-Roßlau : Umweltbundesamt, [Dezember 2017]
Umfang
1 Online-Ressource (14 Seiten, 2,35 MB)
Ausgabevermerk
Stand: Dezember 2017, 7. akt. Auf.
Sprache
ger
Anmerkungen
Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Hexabromcyclododecan (HBCD)
Inhaltliche Zusammenfassung
Für das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) gilt seit Frühjahr 2016 in der EU ein weitgehendes Handels- und Verwendungsverbot. HBCD war lange das wirtschaftlich wichtigste Flammschutzmittel für Polystyrol-Dämmstoffe – entsprechend gibt es für Dämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) noch Übergangsregeln. Das weltweite Aus war 2013 eingeleitet worden, als HBCD unter der internationalen Stockholm-Konvention als in der Umwelt schwer abbaubarer organischer Schadstoff (POP) identifiziert wurde. Das Verbot wird zurzeit von allen an der Konvention beteiligten Staaten stufenweise eingeführt. In unserem aktualisierten Hintergrundpapier haben wir für Sie zusammengestellt, warum der Stoff nicht mehr verwendet werden soll, welche Verbote in der Europäischen Union (EU) bereits ab März 2016 gelten und wo es noch Übergangsfristen gibt. Wir erläutern, welche Alternativen vorliegen und wie HBCD-haltige Dämmstoffe zu entsorgen sind.
Schriftenreihe
Hintergrund ; Dezember 2017 ppn:1006410058