Gnade neu denken. : der Begriff der Gnade unter dem deutschen Grundgesetz / Sebastian Schwab

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Gnade neu denken.

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1013590805

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urn:nbn:de:gbv:3:2-85227

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Halle/Saale : Max Planck Institute for Social Anthropology, 2017

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1 Online-Ressource (36 Seiten, 0,75 MB)

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ger
eng

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Das Begnadigungsrecht, obwohl nicht nur international in vielen Staaten vorgesehen und auch im deutschen Grundgesetz und den Landesverfassungen verankert, scheint mit Blick auf die deutsche Rechtsordnung ein Fremdkörper geblieben zu sein. Vorliegend wird die Gnade jedoch in ein Kontinuum von Handlungsformen des Staates eingeordnet, um den Grundrechten und der Menschenwürde Rechnung zu tragen. Diese Einordnung begründet den Vorrang der Anwendung des Rechts vor der Gnade, aber auch strukturelle Besonderheiten der Gnade, insbesondere im Hinblick auf den Mangel von materiell-rechtlichen Maßstäben. Aus dem vertretenen Konzept erschließt sich aber auch ein Geltungsgrund für die Gnade, der nicht wie früher auf ein religiöses Konzept anknüpft. Als Geltungsgrund der Gnade im säkularen Staat wird Würde, wie sie in Art. 1 Abs. 1 GG verankert ist, identifiziert. Dass Gnade diesem Geltungsgrund gerecht wird, geschieht insbesondere durch Verfahrensvorschriften.

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Working papers ; no. 186 ppn:371276853

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