Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt2025-12-102023https://epflicht.bibliothek.uni-halle.de/handle/123456789/1168731945724285urn:nbn:de:gbv:3:2-123456789-11687353231215-5Bei Abschluss oder Änderung von Landpachtverträgen über landwirtschaftliche Grundstücke mit oder ohne Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) besteht nach dem Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG) eine Pflicht zur Anzeige bei den zuständigen Behörden (Landkreise oder kreisfreie Städte). Die Pflicht besteht ab einem Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Der Vertragsabschluss oder die Vertragsänderung ist binnen eines Monats nach Vereinbarung anzuzeigen. Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind gemäß Verordnung zur Durchführung des Landpachtverkehrsgesetzes Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke, die kleiner als ein Hektar sind. Weitere Ausnahmen regelt der § 3 Absatz 1 LPachtVG.gerPachtpreise landwirtschaftlicher Grundstücke in Sachsen-Anhalt ... / Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt