Bruttel, FranziskaPurkus, AlexandraGawel, ErikHelmholtz-Zentrum für Umweltforschung2025-05-292016https://epflicht.bibliothek.uni-halle.de/handle/123456789/5426859167356urn:nbn:de:gbv:3:2-801112617426Um die Förderung erneuerbarer Energien nach dem EEG angesichts der zwischenzeitlich erreichten Anteile am Bruttostromverbrauch verstärkt marktorientiert auszugestalten und zugleich den Anforderungen der "Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020" der EU-Kommission zu genügen, sieht § 55 EEG 2014 Ausschreibungen als neues Instrument zunächst für PV-Freiflächenanlagen vor. Auf der Grundlage der Verordnungsermächtigung aus § 88 EEG regelt seit Februar 2015 die Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) im Rahmen einer Pilotphase die Ermittlung der Förderhöhe für Photovoltaik- Freiflächenanlagen. Dieses Modell soll ab 2017 auch für andere Erneuerbare-Energien-Technologien die bisherige administrierte Festlegung der Förderhöhe ersetzen (§ 2 Abs. 5 Satz 1 EEG). Hierzu hat Anfang 2016 das BMWi weiterentwickelte Eckpunkte für eine erneute EEG-Novelle 2016 ("EEG 3.0") vorgelegt.1 Online-Ressource (VIII, 100 Seiten, 0,54 MB)gerhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/333Auktionen als Förderinstrument für erneuerbare Energien : eine institutionenökonomische Bewertung unter besonderer Berücksichtigung der Photovoltaik-Freiflächenausschreibungsverordnung / Franziska Bruttel, Alexandra Purkus, Erik Gawel ; Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - UFZ, Department ÖkonomieBook