Chemikalien in Produkten : wichtige Informationen für Händlerinnen und Händler / Herausgeber: Umweltbundesamt

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1758244992

URN

urn:nbn:de:gbv:3:2-137303

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Autorin / Autor

Beiträger

Körperschaft

Erschienen

Dessau-Roßlau : Umweltbundesamt, [Januar 2012]

Umfang

1 Online-Ressource (2 ungezählte Seiten, 2,52 MB) : Illustration

Ausgabevermerk

Stand: 31.08.2012

Sprache

ger

Anmerkungen

Inhaltliche Zusammenfassung

Die Mitteilungspflicht besteht z.B. nicht, wenn der Stoff bereits für die betreffende Verwendung unter ⁠REACH⁠ registriert wurde (Art. 7, Abs. 6). In diesem Fall müssen Sie gegenüber den Überwachungsbehörden nachweisen können, dass Sie sich aktiv über die Existenz einer solchen Registrierung informiert haben. Informationen über registrierte Verwendungen können Sie z.B. über das Sicherheitsdatenblatt, Webseiten von Zulieferern oder durch direkte Nachfrage innerhalb der Lieferkette erhalten.

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